Kategorie: Im Räderwerk

  • 34 Tage Vernunft: Warum der Homeoffice-Tag an der Grenze kein Steuerproblem mehr ist

    34 Tage Vernunft: Warum der Homeoffice-Tag an der Grenze kein Steuerproblem mehr ist

    Stell dir vor, du arbeitest einen Tag pro Woche von zu Hause – ganz normal, Millionen tun das. Wenn du aber Grenzpendler bist und in den Niederlanden arbeitest, war genau dieser eine Tag bis vor Kurzem ein Problem. Kein kleines.

    Das Problem: Ein Tag, zwei Finanzämter

    Bis Ende 2025 galt eine absurde Logik. Schon ein einzelner Homeoffice-Tag konnte dazu führen, dass dein Arbeitslohn steuerlich zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden musste. Gerade nach der Corona-Zeit führte das zu erheblichen Abgrenzungsproblemen. Wer also der Vernunft folgte und sich den Weg über die Grenze sparte, handelte sich dafür ein steuerliches Aufteilungsverfahren ein – Tage zählen, dokumentieren, zwei Systeme im Blick behalten. Die Regel bestrafte ausgerechnet das flexible, ökologisch sinnvolle Arbeiten. Ein Lehrstück dafür, wie Verwaltung der Lebensrealität hinterherhinkt.

    Die Lösung: die 34-Tage-Regel

    Seit dem 1. Januar 2026 ist das anders. Im deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen gilt nun eine 34-Tage-Regel: Grenzpendler dürfen bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich das Besteuerungsrecht verlagert. Diese Tage werden steuerlich behandelt, als wären sie im Tätigkeitsstaat erbracht worden; erst oberhalb von 34 Tagen greifen wieder die allgemeinen Aufteilungsregeln. Für viele Beschäftigte und Arbeitgeber in der Grenzregion bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und Planungssicherheit.

    Wichtig für uns hier: Auch wenn vor allem nordrhein-westfälische Politik die Bühne hatte, ist das Doppelbesteuerungsabkommen ein Vertrag zwischen Deutschland und den Niederlanden – es gilt für unsere Grenzpendler in der Grafschaft Richtung Enschede oder Denekamp genauso.

    Vertrauen statt Gängelung – und das ehrliche Aber

    Das ist gelebter Bürokratieabbau: Der Staat passt eine Regel an die Wirklichkeit an, statt die Wirklichkeit an die Regel zu pressen. Genau so sieht „Vertrauen statt Gängelung“ aus. Ich will aber nicht jubeln, ohne das Kleingedruckte zu nennen – das wäre nicht ehrlich.

    Erstens: 34 Tage sind rund drei pro Monat. Das erklärte Ziel, regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu ermöglichen, ist damit noch nicht erreicht. Der NRW-Finanzminister Optendrenk begrüßt die Regel ausdrücklich, nennt sie aber selbst einen ersten Schritt; weitere Gespräche mit den Niederlanden sind angekündigt. Zweitens: Das Zählen verschwindet nicht ganz. Fachleute raten weiterhin zu sauberer Erfassung der Arbeitstage als Nachweis. Und drittens die eigentliche Civita-Frage: Warum musste es eine Pandemie und Jahre des Drängens brauchen, bis ein einziger Homeoffice-Tag nicht mehr zum Steuerfall wird? Fortschritt ja – aber bitte beim nächsten Mal schneller und mutiger.

    Was du davon hast

    Wenn du über die Grenze arbeitest: Die 34 Tage sind jetzt dein steuerfreier Spielraum fürs Homeoffice – nutze ihn, aber behalte deine Tage im Blick. Und wenn es kompliziert wird, lass dich beraten, bevor du rätst. Die GrenzInfoPunkte der EUREGIO bieten für genau solche Fragen kostenlose, grenzüberschreitende Beratung an.

    Quellen & zum Weiterlesen

    Mehr zur neuen Homeoffice-Regelung an der deutsch-niederländischen Grenze:

  • Der Staat als Schutzschild: Wie Niedersachsen das Ehrenamt von der GEMA-Bürokratie befreit

    Der Staat als Schutzschild: Wie Niedersachsen das Ehrenamt von der GEMA-Bürokratie befreit

    Ich kritisiere auf diesem Blog oft, wo der Staat den Bürgern im Weg steht. Heute mache ich das Gegenteil: Ich erzähle von einem Fall, in dem er es richtig gemacht hat. Denn „Vertrauen statt Gängelung“ ist keine Parole gegen den Staat – es ist eine Beschreibung davon, wie er sich verhalten sollte. Und manchmal tut er es.

    Das Problem: Wenn das Dorffest zum Antragsmarathon wird

    Wer schon einmal im Vorstand eines kleinen Vereins ein Sommerfest, ein Jubiläum oder ein Schützenfest organisiert hat, kennt das mulmige Gefühl. Neben Zelt, Bier und Programm steht da noch eine Frage im Raum: die GEMA. Sobald Musik läuft, werden Gebühren fällig – und für einen Verein mit schmaler Kasse ist das ein schwer kalkulierbares Risiko, das ehrenamtliche Vorstände in ihrer Freizeit schultern müssen. Genau diese kleinen Hürden sind es, die Engagement zermürben, lange bevor irgendjemand aufgibt.

    Die Lösung: Das Land nimmt die Last auf sich

    Niedersachsen hat reagiert. Seit dem 1. November 2024 übernimmt das Land über einen Pauschalvertrag mit der GEMA die Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr. Im Startjahr standen dafür knapp 167.000 Euro bereit, in den Folgejahren bis zu eine Million Euro jährlich. Profitieren können gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine und Organisationen mit Sitz in Niedersachsen – also die Feuerwehrfeste, die Schützenvereine, die Landfrauen, die kirchlichen und sozialen Initiativen. Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind, sind übrigens ausgenommen – sie sind über eine eigene Vereinbarung zwischen DOSB und GEMA längst befreit.

    Das Schöne ist nicht nur das Geld, sondern das Prinzip dahinter. Der Verein meldet seine Veranstaltung vorab über das GEMA-Onlineportal an – und die Abrechnung läuft danach im Hintergrund zwischen Land und GEMA. Der ehrenamtliche Vorstand muss keine Tarife studieren, keine Vorkasse aus der Vereinskasse leisten, kein Risiko tragen. Der Staat stellt sich vor die Engagierten, statt ihnen Steine in den Weg zu legen. Das ist Ermöglichungsverwaltung, wie sie sein soll.

    Das Kleingedruckte – ehrlich gesagt

    Ich wäre nicht ich, wenn ich nicht auch das Räderwerk benennen würde, das selbst hier noch mitläuft. Anmelden musst du auch das gebührenfreie Fest trotzdem – ohne Anmeldung keine Kostenübernahme. Es darf kein Eintritt verlangt werden (Spenden und der Verkauf von Speisen und Getränken sind aber erlaubt), die Fläche darf 500 Quadratmeter nicht überschreiten, und bei Live-Musik muss im Nachgang die Setlist eingereicht werden. Festivals, große Konzerte, Tanzkurse oder Umzüge fallen nicht darunter. Und es ist ein gedeckeltes Kontingent: Ist die vereinbarte Summe im Jahr aufgebraucht, gibt es bis zum Jahresende keine weiteren kostenfreien Anmeldungen.

    Das ist kein Grund zur Nörgelei – es ist ein guter, großer Schritt. Aber es zeigt eben auch: Selbst beim Bürokratieabbau bleibt ein Rest Verwaltung. Die ehrlichere Frage lautet ohnehin: Warum musste diese Last überhaupt erst so schwer auf den Schultern der Ehrenamtlichen liegen, dass ein Bundesland einspringen muss? Bayern macht es seit 2023 vor, Thüringen seit 2024 – die Richtung stimmt, sie dürfte nur mutiger und einfacher werden.

    Was du davon hast

    Wenn du in einem Verein in der Grafschaft oder anderswo in Niedersachsen aktiv bist und in diesem Jahr etwas mit Musik planst: Prüf, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt, und meldet die Veranstaltung rechtzeitig im GEMA-Onlineportal an. Es kostet ein paar Minuten – und nimmt euch eine Sorge ab, die früher echtes Geld und schlaflose Nächte gekostet hat. Genau so sieht ein Staat aus, der seinen Bürgern vertraut.

    Quellen & zum Weiterlesen