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  • Der Staat als Schutzschild: Wie Niedersachsen das Ehrenamt von der GEMA-Bürokratie befreit

    Der Staat als Schutzschild: Wie Niedersachsen das Ehrenamt von der GEMA-Bürokratie befreit

    Ich kritisiere auf diesem Blog oft, wo der Staat den Bürgern im Weg steht. Heute mache ich das Gegenteil: Ich erzähle von einem Fall, in dem er es richtig gemacht hat. Denn „Vertrauen statt Gängelung“ ist keine Parole gegen den Staat – es ist eine Beschreibung davon, wie er sich verhalten sollte. Und manchmal tut er es.

    Das Problem: Wenn das Dorffest zum Antragsmarathon wird

    Wer schon einmal im Vorstand eines kleinen Vereins ein Sommerfest, ein Jubiläum oder ein Schützenfest organisiert hat, kennt das mulmige Gefühl. Neben Zelt, Bier und Programm steht da noch eine Frage im Raum: die GEMA. Sobald Musik läuft, werden Gebühren fällig – und für einen Verein mit schmaler Kasse ist das ein schwer kalkulierbares Risiko, das ehrenamtliche Vorstände in ihrer Freizeit schultern müssen. Genau diese kleinen Hürden sind es, die Engagement zermürben, lange bevor irgendjemand aufgibt.

    Die Lösung: Das Land nimmt die Last auf sich

    Niedersachsen hat reagiert. Seit dem 1. November 2024 übernimmt das Land über einen Pauschalvertrag mit der GEMA die Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr. Im Startjahr standen dafür knapp 167.000 Euro bereit, in den Folgejahren bis zu eine Million Euro jährlich. Profitieren können gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine und Organisationen mit Sitz in Niedersachsen – also die Feuerwehrfeste, die Schützenvereine, die Landfrauen, die kirchlichen und sozialen Initiativen. Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind, sind übrigens ausgenommen – sie sind über eine eigene Vereinbarung zwischen DOSB und GEMA längst befreit.

    Das Schöne ist nicht nur das Geld, sondern das Prinzip dahinter. Der Verein meldet seine Veranstaltung vorab über das GEMA-Onlineportal an – und die Abrechnung läuft danach im Hintergrund zwischen Land und GEMA. Der ehrenamtliche Vorstand muss keine Tarife studieren, keine Vorkasse aus der Vereinskasse leisten, kein Risiko tragen. Der Staat stellt sich vor die Engagierten, statt ihnen Steine in den Weg zu legen. Das ist Ermöglichungsverwaltung, wie sie sein soll.

    Das Kleingedruckte – ehrlich gesagt

    Ich wäre nicht ich, wenn ich nicht auch das Räderwerk benennen würde, das selbst hier noch mitläuft. Anmelden musst du auch das gebührenfreie Fest trotzdem – ohne Anmeldung keine Kostenübernahme. Es darf kein Eintritt verlangt werden (Spenden und der Verkauf von Speisen und Getränken sind aber erlaubt), die Fläche darf 500 Quadratmeter nicht überschreiten, und bei Live-Musik muss im Nachgang die Setlist eingereicht werden. Festivals, große Konzerte, Tanzkurse oder Umzüge fallen nicht darunter. Und es ist ein gedeckeltes Kontingent: Ist die vereinbarte Summe im Jahr aufgebraucht, gibt es bis zum Jahresende keine weiteren kostenfreien Anmeldungen.

    Das ist kein Grund zur Nörgelei – es ist ein guter, großer Schritt. Aber es zeigt eben auch: Selbst beim Bürokratieabbau bleibt ein Rest Verwaltung. Die ehrlichere Frage lautet ohnehin: Warum musste diese Last überhaupt erst so schwer auf den Schultern der Ehrenamtlichen liegen, dass ein Bundesland einspringen muss? Bayern macht es seit 2023 vor, Thüringen seit 2024 – die Richtung stimmt, sie dürfte nur mutiger und einfacher werden.

    Was du davon hast

    Wenn du in einem Verein in der Grafschaft oder anderswo in Niedersachsen aktiv bist und in diesem Jahr etwas mit Musik planst: Prüf, ob ihr die Voraussetzungen erfüllt, und meldet die Veranstaltung rechtzeitig im GEMA-Onlineportal an. Es kostet ein paar Minuten – und nimmt euch eine Sorge ab, die früher echtes Geld und schlaflose Nächte gekostet hat. Genau so sieht ein Staat aus, der seinen Bürgern vertraut.

    Quellen & zum Weiterlesen